Einladung der IG Sinnersdorfer Ortsvereine:
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
da Sinnersdorf in der Wasserschutzzone liegt, müssen alle Hauseigentümer, deren Grundstücksentwässerung vor dem 01. Januar 1965 fertiggestellt wurde, bis zum 31.12.2005 gemäß § 45 (5) Bauordnung NW eine Dichtheitsprüfung ihrer Hausanschlüsse durchführen lassen.
Um Sie über die Rechtslage, die derzeitig angewandten Techniken – welche ja im Wesentlichen auch für die anfallenden Kosten entscheidend sind – und über einen möglichen Versicherungsschutz umfassend in Kenntnis zu setzen, laden wir Sie ganz herzlich zu einer
ein.
Als kompetente Gesprächspartner erwarten Sie:
– Herr Michael Senk, 1.Beigeordneter Stadt Pulheim
– Herr Alfred Balg, Obermeister der Innung für Sanitästechnik Rhein-Erft
– Herr Dr. Manfred Schweren, Versicherungsmakler und Dozent an der Wirtschaftsakademie Köln
Gesprächsleitung: Dipl.-Ing. i.R. Werner Kauth
Wir bitten um Verständnis dafür, dass dieser Abend nur der grundsätzlichen Information dient; detaillierte Aussagen zu einzelnen Häusern, Anschlüssen oder Versicherungsverträgen können von den Herren aus verständlichen Gründen nicht erwartet werden.